Aufhebung der Disqualifikation Norbert Domnik
Begründung
Der Athlet wurde nach dem Staatsmeisterschaftsrennen der Herren auf Grund von vorgelegten Fotos mit der Begründung "Verlassen der Wettkampfstrecke zum Erreichen eines Vorteils" vom Wettkampfgericht, disqualifiziert.
Nach eingehender Sichtung des ÖTRV Videomaterials vom Schwimmstart der Herren bleibt zwar unumstritten, dass der Athlet ca. eine Körperlänge vor den anderen Athleten gestartet ist, jedoch der vermeintliche Wettbewerbsvorteil auf Grund der nicht vorhandenen Abstoßmöglichkeit vom Brückenrand keinen zwingenden Wettbewerbsvorteil ergab.
Festzuhalten bleibt, dass der Wettkampf mit einem um eine Körperlänge vor anderen Athleten befindlichen Athleten, nicht zu starten gewesen wäre.
Seitens der Kampfrichter ist jedoch stets auch das Bemühen in den Vordergrund zu stellen, die Athleten auf Grund der entsprechenden Wassertemperaturen bei Wasserstarts möglichst rasch auf die Strecke zu schicken.
Eine Zeitstrafe war nicht zur verhängen, da diese Sanktionsmaßnahme für den Schwimmsplit in der ÖTRV Sportordnung im Zuge eines Kategorie A Bewerbes nicht vorgesehen ist.
Der Athlet ist damit auf Gesamtplatz sieben in der Öst. Staatsmeisterschaftswertung und mit der Endzeit von 01:58:02 in allen relevanten Ergebnislisten zu führen.
15.06.2010 15:53








