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Doping als schwerer Betrug im Strafrecht festgeschrieben

Doping von Sportlern wird zukünftig unter gewissen Voraussetzungen als schwerer Betrug nach dem Strafgesetz geahndet und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Damit tritt voraussichtlich ab 01. Jänner 2010 eine Gesetzesnovelle in Kraft, die unter anderen der Öst. Triathlonverband am 28.03.2009 unterstützt hat.
Link zur Presseaussendung des ÖTRV vom 28.03.2009

Sportminister Norbert Darabos und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner präsentierten am Montag eine dementsprechende Gesetzesnovelle, die bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten soll. Außerdem werden mit Jahresbeginn Verschärfungen des im Jahr 2007 installierten und erst im August 2008 überarbeiteten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen.

Nach der geplanten Ergänzung des Strafgesetzbuchs sei ein Athlet künftig nach Paragraf 147 (schwerer Betrug) zu bestrafen, wenn er "einen Betrug (mit mehr als geringem Schaden) begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht".

Schwerer Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In Fällen, in denen der Schaden 50.000 Euro übersteigt, kann der Strafrahmen sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Für Darabos ist die Begründung der Möglichkeit von strafrechtlicher Verfolgung einfach: "Wer dopt, betrügt. Der Sportler verschafft sich nicht nur einen unrechtmäßigen Vorteil im sportlichen Wettkampf, sondern auch, indem er Prämien, Sponsoren- und Preisgelder erhält."

Dienstag Behandlung im Ministerrat
Ereignisse wie der Dopingskandal bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin und der Fall von Ex-Radprofi Bernhard Kohl hätten einen "neuen Impuls" nötig gemacht. "Doping darf im österreichischen Sport keinen Platz mehr haben", meinte Darabos.
Der Gesetzesvorschlag wird am Dienstag im Ministerrat behandelt und dürfte nach Einschätzung von Darabos später im Nationalrat von allen Parteien angenommen werden. Bisher hatten sich neben hochrangigen ÖVP-Sportfunktionären und einigen SP-Parteikollegen von Darabos auch die Opposition geschlossen gegen eine eigenen Strafrechtstatbestand "Doping" und damit einhergehender "Kriminalisierung von Sportlern" ausgesprochen.
Das Szenario von "Sportlern in Handschellen" wollte der Sportminister nicht strapaziert wissen. "Es geht mir um eine Generalprävention. Wir sind es den sauberen Sportlern schuldig, dass wir sehr hart gegen Doping vorgehen", sagte Darabos, der wie die Justizministerin davon ausgeht, dass es im Fall des Falles wohl zu bedingten Haftstrafen kommen dürfte.

Bandion-Ortner: "Kein Kavaliersdelikt"
Bandion-Ortner erläuterte, dass für eine Verfolgung neben dem Doping auch die Vorsätze der Täuschung, der Bereicherung und der Vermögensschädigung vorliegen müssen: "Doping ist kein Kavaliersdelikt. Wir müssen die ehrlichen Sportler gegen jene schützen, die unlautere Methoden anwenden."
Die Höhe des im Gesetz angedeuteten, durch Betrug erschlichenen "geringen Schadens", konnte die Ministerin nicht beziffern. Sie sprach aber davon, das dies bisher "in aller Regel 100 Euro" seien. Genau definieren müssten dies jedoch die damit befassten unabhängigen Richter. Trainer, Betreuer und Ärzte könnten sich unter Umständen auch der Beihilfe schuldig machen, ergänzte Bandion-Ortner.

Neuerungen auch im Anti-Doping Bundesgesetz
Der Nationalrat befasst sich außerdem mit einem von allen Parteien einstimmig formulierten Initiativantrag, der Verschärfungen des geltenden Anti-Doping-Gesetzes vorsieht. Darin enthalten sind einige bemerkenswerte Neuerungen.
So gilt für Sportler, die nach ihrem Karriereende aufgrund einer Dopingsperre später ihr Comeback ankündigen, künftig eine einjährige Sperrfrist zur Wiederintegration in den Dopingtestpool und der damit verbundenen erlaubten Wettkampfteilnahme. Damit wird die bisher geltende Frist verdoppelt.
Weiters sollen involvierte Personen von der Betreuung von Sportlern nach Ende der wegen eines Dopingvergehens verhängten Sperre für vier Jahre ausgeschlossen werden. Neu ist auch der lebenslängliche Ausschluss von gedopten Sportlern und Betreuungspersonals von der Bundessportförderung sowie eine Berufungsmöglichkeit für Sportfachverbände gegen Entscheidungen der Nationale Anti-Doping Agentur (NADA).
Quelle: ORF Online / Sportministerium


16.11.2009 13:50

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