ÖTRV Sportordnung
Wettkampfdistanzen
+ Neu ist eine Öst. Meisterschaft Triathlon und Aquathlon in der Schülerklasse B über die Distanzen 0,4 Km Schwimmen/5 Km Rad/2 Km Lauf bzw. 0,4 Km Schwimmen/2 Km Lauf
+ Im Wintertriathlon wird künftig auf ein ausgewogenes Verhältnis der drei Disziplinen geachtet, wonach jede Disziplin annähernd die gleiche Teilzeit aufweisen muss
Wertungsklassen
+ In der Schülerklasse sind die Jahrgänge 1997 und 1998, sowie der älteste Jahrgang der Schüler C (1999) wertungsberechtigt
Zeitstrafen
+ Die festgelegte Zeitstrafe auf der Olympischen Distanz beträgt 4 Minuten
+ Die Positionierung der Strafbox ist auf der Radstrecke oder spätestens im Wechselzonenbereich vor dem Laufen einzurichten. Bei den Bewerben über die Olympische Distanz, Double Olympic Distance und Langdistanz muss spätestens nach 20 Km, 40 Km bzw. 90 Kilometer eine Strafbox eingerichtet werden
Startberechtigung
+ Für Age Group Athleten die mindestens drei Jahre in Österreich den Hauptwohnsitz gemeldet haben und ebenso drei Jahren einem ÖTRV Verein angehören, besteht die Möglichkeit bei ITU/ETU Welt- und Europameisterschaften für Österreich an den Start zu gehen.
Schwimmen
+ Zwei Schwimmanzüge übereinander sind erlaubt, müssen aber während des ganzen Bewerbes getragen werden. Die Anzüge dürfen nicht über Knie und Schulern reichen.
+ Unerlaubt sind Fußbekleidungen jeder Art, also auch Kompressionssocken mit Fußteil beim Schwimmen. (Anm.: Kompressionssocken dürfen in der Wechselzone am dafür vorgesehene Wechselplatz angezogen werden)
+ Schiwmmanzüge die nicht von der FINA oder ITU akzeptiert werden sind generell nicht erlaubt. Daher sind herkömmliche "Speed Suits" mit Neoprenbeschichtung nicht erlaubt. (Allfällige andere Regelungen der WTC werden für WTC Rennen vollinhaltlich übernommen)
Fahrräder
+ Es gelten auch hier neben den Regelungen der ÖTRV jene der ITU bzw. UCI
+ Näher definiert wurde die Art der erlaubten Laufräder. Ebenso wird die Liste der erlaubten UCI Räder vollinhaltlich übernommen
Verbotene Ausrüstung
+ Abspielgeräte jeglicher Art
Gewissensentscheidung
+ Im Falle einer Gewissensentscheidung und damit verbundenen Disqualifikation haben Betroffene die Möglichkeit diese Entscheidung durch den ÖTRV prüfen zu lassen und im Falle einer ungerechten Entscheidung Einspruch einzubringen
Die ÖTRV Sportordnung wurde am 10.04.2010 im Rahmen der ÖTRV Vorstandssitzung einstimmig beschlossen.
Heftig kritisiert wurde das immer häufiger auftretende Verhalten von Athleten im Zuge von Regelsanktionen. Ungebürliches Verhalten gegenüber Offiziellen wird demnach im heurigen Jahr entsprechend konsequent sanktioniert.
ÖTRV Kampfrichter sind freiwillige, ehrenamtliche Unterstützer des Sports, die mit ihrer Tätigkeit versuchen, den Sport fair und sicher zu gestalten. Dementsprechend ist auch der Umgang mit ihnen zu pflegen.
Anhang: ÖTRV Sportordnung
Anhang: ÖTRV Sportordnung - Rot markierte Änderungen bzw. Ergänzungen zum Vorjahr
14.04.2010 21:38











