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Schiedskommission tagte im Fall Hempel

Die Unabhängige Schiedskommission hat sich als höchste Rechtsinstanz im heimischen Sport am Donnerstag mit dem Einspruch des österreichischen Triathleten und Ex-Radprofis Hannes Hempel gegen seine Dopingsperre befasst. Ihr Urteil ergeht in den nächsten Wochen schriftlich.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hatte den 37-jährigen Kärntner im heurigen Juni wegen der Weitergabe des EPO-Derivates CERA an Ex-Radprofi Bernhard Kohl im Jahr 2008 mit der dafür vorgesehenen Mindeststrafe von vier Jahren belegt.

Kohl sagte am Donnerstag im Rahmen der vierstündigen Sitzung vor dem aus einem Juristen, einem Sportmediziner, einem Chemiker und einem Kovon Hemlpel nominierten Kommissionsmitglied bestehenden Schiedsgericht neuerlich aus.

Der ÖTRV hat auf sein Recht eine Person als Schiedskommissionsmitglied namhaft zu machen, verzichtet. Für den Verband war das in der ersten Instanz entschieden Urteil schlüssig, wonach keine weiteren Verfahrensschritte des Verbandes vorgesehen waren.
Als geladener Parteienvertreter war Generalsekretär Herwig Grabner als Auskunftsperson im Zuge der nunmehrigen zweitinstanzlichen Verhandlung anwesend.


19.11.2010 08:34

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