Strafmilderndes Urteil für Duathlet Andreas Bauer
"Es liegt auch an uns künftig noch genauer darüber zu informieren, dass bei jedem Wettkampf in Österreich jeder Athlet, egal ob Lizenznehmer oder Hobbysportler, zu einer Dopingkontrolle verpflichtet werden kann. Da es im kommenden Jahr gravierende Erleichterungen im Anti-Doping Bundesgesetz im Bezug auf medizinische Ausnahmegenehmigungen für Hobbysportler geben wird, wird der ÖTRV dazu zu Jahresbeginn 2010 umfassend informieren. Es liegt aber auch in der Eigenverantwortung jedes Athleten die Regelwerke zu kennen bzw. diese einzuhalten", zieht Generalsekretär Herwig Grabner Gesamtschlüsse aus dem Fall Andreas Bauer.
Die detaillierte Presseaussendung der NADA Austria finden Sie im Anhang.
10.12.2009 15:03











