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Kältenschutzanzug künftig bei Schülerrennen nicht erlaubt

Kältenschutzanzug künftig bei Schülerrennen nicht erlaubt

Der ÖTRV darf über einen wichtigen Umlaufbeschluss des ÖTRV Vorstandes informieren, der für die Saison 2013 eine Neuregelung der Trageerlaubnis von Kälteschutzanzügen für Nachwuchsrennen regelt. Um hier ein einheitliche Regelung für unsere Veranstalter und die laufenden Nachwuchsserien in Österreich zu gewährleisten, ist der Kälteschutzanzüge für die Kategorien Schüler A und jünger im Wettkampf verboten worden und zusätzlich damit eventuell verbundene Verkürzungen der Schwimmstrecken neu geregelt.

Ebenso eine Sonderregelung für Jugendliche wenn diese mit Schülern in gemeinsamen Rennen starten (Super Sprint Serie). Details dazu sind der angepassten Sportordnung (Seite 22 und 23 in rot markiert) zu entnehmen.
Diese finden Sie in der ÖTRV Verbandsordnung.
Bitte zu beachten, dass diese Regelung erstmals beim Super Sprint Cuprennen am 25.05.2013 in Zeltweg zum Einsatz kommen wird.

22/05/13 18:11 zurück

ETU / ITU News