Positive Dopingkontrolle beim Trumer Triathlon
Hier die Presseaussendung:
Die gemäß § 4a Abs. 1 Anti-Doping Bundesgesetz eingerichtete Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erstattet nachstehende Pressemitteilung über ein bei der ÖADR anhängiges Anti-Doping-Verfahren:
gegen Hans Wolfgang FRASS (Triathlon)
wegen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen
Art. 21.1 und 21.2 iVm Art 2.6 ITU Anti Doping Rules 2015
Vorhandensein der verbotenen Wirkstoffe Ephedrin (S6. Stimulantien)
und Betamethasone (S9. Glucocorticoide)
Entscheidung
Suspendierung mit Wirkung vom 31.08.2015
bis zum Abschluss des bei der ÖADR anhängigen Anti-Doping-Verfahrens
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 93/2014 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Hans Wolfgang FRASS einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Den diesem Prüfantrag beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte Hans Wolfgang FRASS im Rahmen einer am 19.7.2015 in Obertrum im Zuge der Österreichischen Staatsmeisterschaften (Mitteldistanz) durchgeführten In-Competition-Control (ICC) eine Urinprobe abgegeben hat. Die Analyse dieser Probe ergab das Vorhandensein von verbotenen Substanzen, nämlich Ephedrin und Betamethasone.
Gemäß Art. 7.9 ITU Anti Doping Rules war der Athlet aufgrund des von der Norm abweichenden Analyseergebnisses der A-Probe, in der zwei verbotene Wirkstoffe nachgewiesen wurden, nach erfolgter erster Überprüfung und Mitteilung an den Athleten vorläufig zu suspendieren.
03/09/15 11:38 zurück