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Adaptierte Sportordnung 2021 gültig

Adaptierte Sportordnung 2021 gültig

Ende Jänner wurde im Rahmen der virtuellen Sitzung der ÖTRV Technischen Kommission die neue Sportordnung erarbeitet, die nun vom ÖTRV-Vorstand einstimmig beschlossen wurde.

Nachdem es seitens des Weltverbandes World Triathlon keine großen und einschneidenden Veränderungen im Reglement gab, gibt es diese auch nicht in der nationalen Sportordnung. Bei einigen Punkten wurden aber kleinere Adaptierungen vorgenommen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Geringfügige Änderungen bei den Wettkampfdistanzen
    Neu ist zusätzlich: Distanzvorgaben für Nachwuchs beim Aquathlon, Crosstriathlon und Wintertriathlon (Details Seite 9)
  • Distanzabweichungen bei Ö(ST)M ab der Mitteldistanz nur mehr +/- 5%  statt +/- 10%:
    Bei Österreichischen Staatsmeisterschafts- bzw. Öst. Meisterschafts-Bewerben dürfen die Abweichungen allerdings maximal +/- 10% bis zur Olympischen oder Standard Distanz bzw. +/- 5% ab der Mitteldistanz betragen.
  • WITRI: Genaue Regelung beim 2. Wechsel
    Bei Wintertriathlon-Bewerben ist nach der Skiaufstiegslinie eine Littering-Zone vorzusehen, damit Athleten ev. verwendete Schuhabdeckungen wegwerfen können.
  • Kriterien über die Verwendung von Kälteschutzanzügen:
    Neu bei ÖSTM: Bei Österreichischen Staatsmeisterschaften bis zur Olympischen Distanz, die in einem eigenen und zeitlich getrennten Rennen durchgeführt werden, gilt:
    • 20,0°C und darüber                    Wetsuit-Verbot
    • 15,9°C und darunter                   Wetsuit-Pflicht
  • Fahrräder / Ausrüstung (12 statt 16 Speichen – Anpassung an internationales Reglement)
    In Windschattenrennen müssen beide Laufräder von Speichenkonstruktion (die Laufräder müssen mindestens 12 Speichen aufweisen, können flach, rund oder oval sein und sie dürfen nicht breiter als 10mm sein) sein.
  • Wechselzone: Allgemeines / Punkt i:
    Wird eine Wechselbox vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, so ist diese verpflichtend zu benutzen. Für den Wettkampf benötigte Ausrüstungsgegenstände (Laufschuhe, Brillen, ...) dürfen außerhalb der Box im Bereich von 50 cm platziert werden. Benutzte Ausrüstungsgegenstände müssen ausnahmslos in der Box verwahrt werden. Nach dem zweiten Wechsel dürfen keine Ausrüstungsgegenstände außerhalb der Box verbleiben. Sobald ein Teil der Ausrüstung in der Box liegt, gilt dies als ordnungsgemäß abgelegt.

Link zur Sportordnung 2021

17/02/21 11:31 zurück

ETU / ITU News