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Aktualisiertes Veranstaltungspräventionskonzept

Start Kitzbühel Age Group (© Steiger)

Die nunmehr gültige neue Lockerungsverordnung vom 01.07.2021 lässt uns ein wenig aufatmen. Die Erleichterungen, welche auch von ÖTRV gefordert wurden, sind eingetreten und in das neue Präventionskonzept eingearbeitet. Generell zusammengefasst bleibt aktuell mehr oder weniger nur noch die 3G-Regel über. Es gibt auch keine Teilnehmerbeschränkungen mehr und auch Massenstarts können durchgeführt werden.

Um zu ermöglichen, dass in den jeweiligen Bereichen (Anmeldebereich, Startbereich, Wechselzone, Zielbereich) nur 3G kontrollierte Personen Zutritt haben, sollen sowohl Teilnehmer als auch Offizielle (Helfer, Funktionäre, Medien,...) entsprechend gekennzeichnet sein und die personenbezogenen Daten für ein mögliches Contact Tracing vom Veranstalter eingeholt werden. Alle anderen Bereiche der Wettkampfstrecke sind öffentlicher Raum und jede Person hat in diesem Bereich selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Verordnungsmaßnahmen Sorge zu tragen. Der Veranstalter hat weiters eine Risikoanalyse durchzuführen. Der medizinische Fragebogen für Teilnehmer entfällt aber eine Einverständniserklärung ist weiterhin von den Teilnehmern abzugeben.

Alle Veranstalter wurden heute bereits über das neue aktualisierte Präventionskonzept informiert. "Im Namen des gesamten ÖTRV-Vorstands, danke für euren Mut und das Engagement Events im heurigen Jahr durchzuführen und danke an die Technische Direktion für die Unterstützung bei der Ausarbeitung der neuen Vorgaben", richtet ÖTRV-Generalsekretär Herwig Grabner seinen Dank an die Veranstalter.

Link zum neuen Präventionskonzept

02/07/21 18:23 zurück

ETU / ITU News