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ÖTRV verabschiedet neue Sportordnung 2022

ÖTRV verabschiedet neue Sportordnung 2022

Der ÖTRV hat in seiner Technischen Direktion gemeinsam mit den neun Direktor:innen der Landesverbände die neue Sportordnung 2022 ausgearbeitet und per Beschluss durch den ÖTRV Vorstand einstimmig genehmigt. Nachstehend geben wir euch einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen und bitten euch, die neue Sportordnung vor euren geplanten Wettkampfstarts gut durchzulesen.

Die wichtigsten Änderungen:

Verhalten der Wettkampfteilnehmer

Punkt E Allgemeines wurde mit folgenden Punkten ergänzt:

  • Jeder Athlet ist dafür verantwortlich, dass er ausschließlich mit technisch einwandfreier Ausrüstung am Wettkampf teilnimmt.
  • Im Falle eines Reifenschadens in der Wechselzone kann der TD oder ChTO einem akkreditierten Betreuer (Helfer) die Erlaubnis erteilen, den Schaden (zB Laufradwechsel) in der Wechselzone zu beheben. Hier muss aber sichergestellt sein, dass die Reparatur bis spätestens zu dem Zeitpunkt, wo der erste Athlet vom Schwimmen in der Wechselzone eintrifft, abgeschlossen ist. Die Reparatur muss im Beisein eines TOs erfolgen.
  • Die Weitergabe von Ausrüstungsgegenständen an andere Athleten ist nur dann gestattet, wenn beide Athleten danach das Rennen regelkonform fortführen können.


Schwimmen:

Punkt F.5 Messung der Wassertemperatur
Neu: Bei Großbewerben kann, sofern die Wassertemperatur eindeutig ist, die Entscheidung bezüglich der Verwendung von Kälteschutzanzügen bereits beim Briefing am Vortag bekannt gegeben werden. Dies erfolgt ausschließlich durch den TD oder ChTO.


Radfahren:

Punkt G.1 Allgemeines
Neu: Wettkampfteilnehmer dürfen bei extremen Wetterbedingungen und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit langen Ärmeln oder Jacken tragen. Bei Wintertriathlonbewerben sind lange Ärmel und lange Hosen generell erlaubt.

Punkt G.1.2 Radpositionen
Neu: Wird bei einem Bewerb mit Windschattenverbot ein Aufleger verwendet, so muss dieser mit beiden Händen festgehalten werden.

Erlaubte Radpositionen bzw. in Abfahrten verbotene Positionen findet ihr in der Sportordnung grafisch detailliert beschrieben.

Punkt G.2.5 Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
Beschreibung unter welchen Situationen in die Windschatten-Zone anderer Wettkampfteilnehmer eingefahren werden darf.
Änderung: bei einem Überholvorgang, wenn dieser innerhalb von 20 Sekunden, bei Mittel- und Langdistanzrennen 25 Sekunden, abgeschlossen werden kann;
Neu: mehrere erfolglose Überholversuche können zu einer Penaltystrafe führen.

Punkt G.3.1 Fahrräder
Neu: Bei Windschattenrennen dürfen keine Trinkflaschen hinter dem Sattel montiert sein.


Team- und Staffelbewerb:

Punkt L.1 Mixed Relay
Die Startreihenfolge wurde auf Mann - Frau – Mann – Frau geändert.


Wintertriathlon:

Punkt M.5 Zieleinlauf
Klarstellung: Der Zieleinlauf ist in mehrere Einlaufspuren zu trennen, die Anzahl und Breite dieser ist in Abstimmung mit dem TD oder ChTO durchzuführen. Diese Zieleinlaufspuren sind eindeutig zu markieren und dürfen von den Athleten, sobald eine Spur gewählt wurde, nur mehr für einen Überholvorgang gewechselt werden. Dabei darf jedoch kein anderer Athlet behindert werden.


Aquabike:

Punkt Q.3 Zieleinlauf
Klarstellung: Der Bewerb endet, nach Durchführung des zweiten vollständigen Wechsels (Rad-Lauf), mit einem kurzen Zieleinlauf. Die Laufstrecke nach dem zweiten Wechsel bis zum Ziel sollte so kurz wie möglich sein. Die Strecke darf höchstens einen Kilometer betragen. Barfuß laufen ist verboten.

Link zur ÖTRV Sportordnung 2022

16/03/22 12:56 zurück

ETU / ITU News