Klartext des Sportministers zum Radsport
Im Zuge der Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-COVID-19-Virus und den damit verbundenen "Ausgangsbeschränkungen" sah sich der Österreichische Radsportverband ÖRV aber auch der ÖTRV in den letzten Tagen vermehrt mit Fragen verunsicherter RadsportlerInnen konfrontiert. Nachdem z.B. Trainingsfahrten im Punkt 4 der Ausnahmen (Bewegung im Freien) nicht explizit angeführt und geregelt sind, hat heute Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler seine klare Sichtweise dargelegt:
"Die in der Verordnung angesprochene Sportausübung soll dazu dienen, das physische und psychische Wohlbefinden aufrechtzuerhalten und dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Bewegung Rechnung zu tragen", sagt Kogler. Zu unterlassen seien allerdings:
▪ Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in der selben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist.
▪ Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit der Länge der Fahrten die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. Aus dem gleichen Grund sollten Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.
▪ Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können.
▪ Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu "geeigneten" Radstrecken zu gelangen.
"Grundsätzlich gilt, nicht alles was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst", sagt Sportminister Kogler.
19/03/20 18:02 zurück