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ÖTRV Sportordnung 2025 seit 07.04.2025 gültig

Technische Kommission 2025

In den letzten Wochen wurde die ÖTRV Sportordnung 2025 in der Technischen Kommission des ÖTRV diskutiert bzw. wurden einige Regeländerungen vorgenommen. Dies vor allem auch auf Grund der Anpassung des internationalen Regelwerkes von World Triathlon, welches großteils auch vom ÖTRV übernommen wurde. Die überarbeitete ÖTRV Sportordnung 2025 kann hier bzw. im Downloadcenter (unter der Rubrik ÖTRV-Verbandsordnung) auf unserer Website heruntergeladen werden und hat Gültigkeit bei allen Rennen in Österreich. Die wichtigsten Regelanpassungen haben wir euch nachstehend kurz zusammen gefasst.

Wertungsberechtigung bei ÖM/ÖSTM-Bewerben
Wichtig ist dabei vorerst zwischen einer Öst. Staatsmeisterschaft und Öst. Meisterschaftswertung zu unterscheiden. Die Staatsmeisterschaftswertung ist die Gesamtwertung in einer von Sport Austria anerkannten Disziplin. Öst. Meisterschaften in Altersklassen können vom ÖTRV in beliebigen Disziplinen und Klassen durchgeführt werden. Daraus ergibt sich auch ein Unterschied betreffend der Wertungsberechtigung. Dies wurde nun mit der neuen ÖTRV Sportordnung klar geregelt.
Für die Wertungsberechtigung in der Staatsmeisterschaftswertung ist u.A. eine Öst. Staatsbürgerschaft eine Grundvoraussetzung. Für Öst. Meisterschaftswertungen werden auch Athlet:innen die keine Öst. Staatsbürgerschaft besitzen gewertet, wenn sie nachweisen können, dass ihr Hauptwohnsitz seit mindestens 01.01. des Vorjahres (für 2025 also seit mindestens 01.01.2024) in Österreich ist.
Wichtig: Alle Unterlagen für die Ausstellung einer ÖTRV Jahreslizenz müssen bis spätestens Mittwoch, 12:00 Uhr, vor dem jeweiligen Meisterschaftswochenende eingereicht sein und damit die Lizenz ausgestellt sein.

Zusätzliche Technische Hilfsmittel
Beim Einsatz von zusätzlichen technischen Hilfsmitteln (z.B. Race Ranger udg.) obliegen alffällige Entscheidungen weiterhin dem Technical Offical Team.

Anpassung der Zeitstrafen
Auf Grund der neuen Regelungen von World Triathlon wurden diese auch in die aktuelle ÖTRV Sportordnung übernommen.
Zeitstrafen Abseits der Radstrecke bzw. bei Blocking (z.B. Frühstart Schwimmen, Wechselzonenfehler, Auf-/Abstiegslinie,....)
Supersprintdistanz: 5 Sekunden
Sprintdistanz: 10 Sekunden
Standarddistanz: 15 Sekunden
Mitteldistanz: 30 Sekunden
Langdistanz: 1 Minute

Zeitstrafen auf der Radstrecke (z.B. für Windschattenfahren oder Blocking,.........)
bis einschließlich Sprintdistanz: 30 Sekunden
bis einschleißlich Standarddistanz: 1 Minute
Mitteldistanz: 2 Minuten
Langdistanz: 3 Minuten

Visuelle Anzeige durch Verstoßkarten
Auch hier wurde eine Anpassung ans internationale Regelwerk vorgenommen. Es wird für das Jahr 2025 grundsätzlich drei verschiedene Farbkarten geben. Die rote Karte bedeutet weiterhin unmissverständlich eine Disqualifikation.
Eine blaue Karte wird für Drafting (Windschattenfahren) gezeigt. Die gelbe Karte wird bei Blockingvergehen gezeigt und ist auch maßgeblich für Regelverstöße abseits der Radstrecke.

Neuregelung bei den Wettkampfanzügen
Auf allen Distanzen sind nunmehr Wettkmapfanzüge erlaubt die maximal bis zu den Ellbogen bzw. Knien reichen.

Kälteschutzmaßnahmen
Wenn das Tragen von Neoprenanzügen (Kälteschutzanzüge) erlaubt ist, ist auch das Tragen von Neoprenbadehauben erlaubt. Besteht Neopren-Tragepflicht dürfen auch Socken als zusätzlicher Kälteschutz verwendet werden.

Windschatten-Zone
Die Windschattenzone wurde für alle Renndistanzen auf 12m Länge und 3 Meter Breite festgelegt. Ausnahmen davon (vorwiegend größere Zonen) sind möglich, müssen jedoch im Vorfeld rechtzeitig an die Athlet:innen bekannt gegeben werden. 

Verbotene Ausrüstung beim Radfahren
Klar geregelt wurde, dass Gegenstände wie Trinkflaschen, Trinkblasen oder andere Gegenständen nicht im oder am Wettkamfanzug transportiert werden dürfen. Ausgenommen davon sind natürlich Nahrungsmittel wie Riegel, Gels, udgl.

Tragevorschrift der Wettkampfanzüge
Im Regelfall haben Triathlon Wettkampfanzüge an der Vorderseite einen Reißverschluss. Dieser muss während des gesamten Bewerbes im unteren Bereich des Reißverschlusses ständig geschlossen sein.  Spätestens 100 Meter vor dem Ziel muss der Reißverschluss komplett geschlossen werden.

Der ÖTRV wird auch heuer wieder Regelwerkschulungen für alle Athlet:innen in Form von Onlinevorträgen anbieten. Die Termine werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.

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10/04/25 17:00 zurück

ETU / ITU News