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ÖTRV Sportordnung geringfügig angepasst

ÖTRV Sportordnung geringfügig angepasst

Auf Grund einer missverständlichen Regelinterpretation hat der ÖTRV Vorstand im Wege des Umlaufbeschlusses eine Abänderung betreffend Tragen von Überbekleidung bei Wettkämpfen verabschiedet. Zudem wurde die gesamte Sportordnung in Sinne einer "Good Governance Policy" gegendert.

    Ergänzende Änderung zur ursprünglichen Fassung:

    Radfahren:
    Punkt G.1 Allgemeines
    j. Athlet:innen dürfen bei ÖSTM-Bewerben auf der Sprint- und Kurzdistanz bei extremen Wetterbedingungen
    und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit
    langen Ärmeln oder Jacken tragen. Bei Wintertriathlonbewerben sind lange Ärmel und lange
    Hosen generell erlaubt.

    Laufen:
    Punkt H.1 Allgemeines
    h. Wettkampfteilnehmer:innen dürfen bei ÖSTM-Bewerben auf der Sprint- und Kurzdistanz bei extremen Wetterbedingungen und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit
    langen Ärmeln oder Jacken tragen.

    Auslegung: Wie schon in der Vergangenheit erlauben unsere Technical Officials grundsätzlich das Tragen von Überbekleidungen bei unseren Bewerben. Wichtig ist dabei, dass die Startnummer sichtbar ist. Bei den ÖSTM-Bewerben über die Sprint- und Kurzdistanz werden im Regelfall Bodytattoos (Klebenummern auf Armen und Beinen) verwendet. Daher ist bei diesen Bewerben das Tragen von Überbekleidung (Jacken, lange Trikots, Ärmline/Beinlinge,....) nur nach Freigabe durch den TD/ChTO erlaubt. Dies tritt dann ein, wenn extreme Wetterbedingungen vorherrschen, welche die Gesundheit und Sicherheit der Athlet:innen gefährden können.

    Link zur ÖTRV Sportordnung

    20/04/22 08:21 zurück

    ETU / ITU News