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Unachtsamkeit schützt leider vor Strafe nicht

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So und nicht anders lässt sich das Urteil der Öst. Anti-Doping Rechtskommission (kurz ÖADR) bzw. der Unabhängigen Schiedskommission (kurz USK) kommentieren, welches zur Folge hat, dass Kaderathletin Romana Slavinec rückwirkend für 14 Monate auf Grund eines Dopingvergehens gesperrt wurde. Doch was war passiert...

Slavinec hatte nach einem Wintertriathlon-Weltcuprennen in China im Jänner 2020 (Anm.: Rennen bei starken Minusgraden) nach der Heimreise über starken Husten und Müdigkeit geklagt und daher ihren Hausarzt konsultiert. Dieser hatte die Patientin dann weiter an eine Fachärztin verwiesen, welche nach Untersuchung der Athletin eine medizinischen Induktion mit dem Asthmaspray Berodual verschrieb.
Trotz nachweislicher Information an die Fachärztin, wonach Slavinec Spitzensportlerin war und damit nur Medikamente, welche nicht auf der Verbortsliste der WADA stehen, verabreicht werden sollten, verschrieb die Ärztin leider einen Asthmaspray, der auf der Verbotsliste stand. Umso bedauerlicher, dass es laut Experten mehrere Alternativmedikamente gegeben hätte, die erstens nicht verboten sind und zweitens eine gleiche Wirksamkeit erzielt hätten.

Der Vorwurf bzw. die zusammengefasste Rechtsprechung sagte nach Verhandlungen vor der ÖADR (Juni/Juli 2021) und der USK (Anm.: der ÖTRV hat beide Verfahren entsprechend begleitet) aus, dass die Athletin das Dopingvergehen nicht vorsätzlich begangen hat und bewertete das Vergehen der Athletin als "normal bzw. durchschnittlich fahrlässig", wodurch eine Reduktion der Sperre von üblicherweise 24 Monaten auf 14 Monaten ausgesprochen wurde.

Wir dürfen diesen bedauerlichen Fall zum Anlass nehmen wiederholt darauf hinzuweisen, dass es im Anlassfall in der ausschließlichen Verantwortung der Athleten liegt, welche Medikamente eingenommen werden. Eine medizinisch verordnete Einnahme von Medikamenten – auch wenn ausdrücklich vom Arzt als bedenkenlos eingestuft – schützt nicht davor, selbstständig zu kontrollieren, ob das Medikament tatsächlich erlaubt ist.

Bitte nutzt dazu die Medikamentenabfrage auf der NADA-Website unter https://www.nada.at/de/medizin/medikamentenabfrage. Lest euch die Beipackzettel der Medikamente genau durch und achtet auf Hinweise. Im Regelfall ist angeführt, dass das Medikament Dopingsubstanzen enthält. Fragt gegebenenfalls bei unserem Verbandsarzt Dr. Alfred Fridrik nach. In jedem Fall, bitte auf keinen Fall ohne Eigenkontrolle und genaue Prüfung Medikamente einnehmen!

Im Fall von Romana Slavinec geht die Sperre nun bis 07. Juni 2022 und die Ergebnisse der Wintertriathlon-WM in Andorra 2021, des Wintertriathlon-Weltcups in Asiago 2021 und der ÖSTM Wintertriathlon in Villach 2021 werden annulliert.

Für Fragen steht ÖTRV Generalsekretär Herwig Grabner unter 0664-88731660 gerne zur Verfügung.

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14/12/21 13:16 zurück

ETU / ITU News