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Wettkampfjury Entscheidung zu Protest Matzinger

Wettkampfjury Entscheidung zu Protest Matzinger

Die für die Staatsmeisterschaft im Sprinttriathlon beim Mostiman eingesetzte Wettkampfjury hat im Zuge eines Protestes des Athleten Günther Matzinger am 30.07.2020 den Protest behandelt und nachstehenden Beschluss gefasst:

Auf Grund des einzuhaltenden Reglements ist eindeutig, dass das benutzte Rad des Athleten für die Österreichische Staatsmeisterschaft Sprintdistanz grundsätzlich nicht zulässig war. Dies wurde dem Athleten auch nachweislich im Vorfeld des Rennens mitgeteilt. Aus diesem Grund wurde dem Protest um nachträgliche Aufnahme in die ÖM-Wertung einstimmig von der Wettkampfjury nicht stattgegeben.


Der Athlet bleibt damit weiterhin in der internationalen Wertung des Mostiman Triathlons und hat so eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit mit allen nationalen und internationalen Athleten, welche in dem Rennen gestartet sind.



Ergänzende Erläuterung:
 Aus Sicht der Wettkampfjury und nach Befragung aller geladenen Zeugen ging für die Wettkampfjury klar hervor, dass der Athlet über den ÖTRV-Paratriathlonreferenten und dessen Trainer bereits im Juni eindeutig darüber informiert wurde, dass mit dem Rad, welches einen nicht zugelassenen Lenker montiert hatte, eine ÖSTM-Wertung nicht möglich ist.

Ergänzend kam der ÖTRV, ebenso im Juni, dem Ersuchen des Athleten nach, ihn ausnahmsweise beim Staatsmeisterschaftsrennen mit dem nicht erlaubten Equipment starten zu lassen und ihn gesondert zu werten. Damit wurde der Athlet auch in ein für ihn nicht vorgesehenes Rennen inkludiert und er auch in die internationale Wertung aufgenommen. Somit hat der ÖTRV dem Ersuchen des Athleten sich mit den Staatsmeisterschaftsathleten zu messen, entsprochen.

31/07/20 10:20 zurück

ETU / ITU News