Presseaussendung der ÖADR - Lienhart Florian

Presseaussendung der ÖADR - Lienhart Florian

In der Beilage veröffenlichen wir die heutige Presseaussendung zur vorläufigen Suspendierung des Athleten Florian Lienhart.

Die gemäß § 4a Abs. 1 Anti-Doping Bundesgesetz eingerichtete Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erstattet nachstehende Pressemitteilung über ein bei der ÖADR anhängiges Anti-Doping-Verfahren:

gegen Florian LIENHART (Triathlon)

wegen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen;
Art. 2.1 der ITU Anti Doping Rules 2015,
Vorhandensein der gemäß WADA Prohibited List 2019 verbotenen Substanz EPO
(S2 1.1 „Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“
Erythropoese-stimulierende Stoffe)

Entscheidung

Suspendierung mit Wirkung vom 03.08.2019

bis zum Abschluss des bei der ÖADR anhängigen Anti-Doping-Verfahrens

Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Florian LIENHART, geboren am 08.04.1995, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.

Den diesem Prüfantrag beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte Florian LIENHART im Rahmen einer am 25.05.2019 im Zuge der Österreichischen Staatsmeisterschaften auf der Sprintdistanz (Crosstriathlon) und am 09.06.2019 im Zuge des Neufelder Triathlons durchgeführten In-Competition-Control (ICC) Urinproben abgegeben hat, die das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, nämlich der Substanz “Erythropoetin (EPO)” – Klasse S2.1.1 der Verbotsliste 2019, auswiesen.

Gemäß Art 7.9.1 ITU Anti Doping Rules muss jeder Athlet, der im Sinne des Art 7.7 der ITU Anti Doping Rules verständigt worden ist, im Fall eines positiven Testergebnisses in Bezug auf eine nicht spezifische Substanz, wie dies EPO ist, bis zum Abschluss des Verfahrens vor der ÖADR vorläufig suspendiert werden.

Quelle und Rückfragehinweise: Österreichische Anti-Doping Rechtskommission /Mag. Propst

04/08/19 14:02 zurück