Aktualisiertes Veranstaltungspräventionskonzept
Die nunmehr gültige neue Lockerungsverordnung vom 01.07.2021 lässt uns ein wenig aufatmen. Die Erleichterungen, welche auch von ÖTRV gefordert wurden, sind eingetreten und in das neue Präventionskonzept eingearbeitet. Generell zusammengefasst bleibt aktuell mehr oder weniger nur noch die 3G-Regel über. Es gibt auch keine Teilnehmerbeschränkungen mehr und auch Massenstarts können durchgeführt werden.
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